A1-Bescheinigung wird bei EU-Geschäftsreisen überflüssig
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sein Merkblatt zur sogenannten A1-Bescheinigung bei kurzfristigen und kurzzeitigen Tätigkeiten im Ausland aktualisiert. Es geht davon aus, dass bei Geschäftsreisen "keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird". Allerdings räumt die Behörde ein, dass andere Staaten "abweichende Rechtsauffassungen" haben könnten. FVW