Überraschender Prozessauftakt um Bestpreisklausel
Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf gaben ein erstes Statement ab, das Booking auf Rücknahme des Verbots hoffen lässt. Das Gericht prüfe, ob es sich bei der Bestpreisklausel um eine notwendige Nebenabrede mit Hotelpartnern handele, um "illoyale Ausnutzung" der Vermittlungsleistung von Booking durch die Hotels zu verhindern. Eine Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen. Finanzen, (Hintergrund)