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20. November 2013 | 17:31 Uhr
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Abweichende Kreuzfahrtroute nicht unbedingt ein Reisemangel:

Abweichende Kreuzfahrtroute nicht unbedingt ein Reisemangel: Ein Ehepaar buchte eine Reise mit Spitzbergen-Umrundung, was der Kapitän nicht tat. Das Amtsgericht München entschied, dass die Urlauber kein Geld zurück bekommen, da in der Reisebeschreibung für Spitzbergen lediglich "auf See" stand. merkur-online.de

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