Abweichende Kreuzfahrtroute nicht unbedingt ein Reisemangel:
Abweichende Kreuzfahrtroute nicht unbedingt ein Reisemangel: Ein Ehepaar buchte eine Reise mit Spitzbergen-Umrundung, was der Kapitän nicht tat. Das Amtsgericht München entschied, dass die Urlauber kein Geld zurück bekommen, da in der Reisebeschreibung für Spitzbergen lediglich "auf See" stand. merkur-online.de