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26. Oktober 2015 | 13:54 Uhr
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Airline zahlt nicht für falsche Angaben des Veranstalters:

Airline zahlt nicht für falsche Angaben des Veranstalters: Verpasst ein Gast deswegen den Flug, kann er keine Entschädigung fordern. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Airliners

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