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12. September 2018 | 12:46 Uhr
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Airlines müssen bei Flugausfällen auch

Das besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. September (Az. C-601/17). Konkret ging es um Klage eines Ehepaars, das Ende November 2015 bei der spanischen Airline Vueling über das Online-Portal Opodo einen Flug von Hamburg nach Faro in Portugal gebucht hatte. Nachdem Vueling den Flug gecancelt hatte, wurden dem Ehepaar nur der Flugpreis in Höhe von 1108,88 Euro erstattet, nicht aber die 77 Euro Vermittlungsgebühr, die Opodo kassierte. Das sei unrechtmäßig, urteilte das Gericht in Luxemburg am Mittwoch. Die Vermittlungsgebühr müsse durch die Airline erstattet werden – allerdings nur dann, wenn die Fluggesellschaft von dem Vermittler wusste.

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Mit dieser Auslegung der EU-Fluggastrechteverordnung werde ein hoher Schutz für Reisende gewährleistet, so der Richter nach der Entscheidung. Er beruft sich dabei auf die Verordnung Nummer 261/2004, in der ein „Anspruch auf vollständige Erstattung der Flugkosten bei Flugstreichungen“ vorgesehen ist. Ob Vueling im vorliegenden Fall aber von der Vermittlungsgebühr wusste, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Das muss nun das Amtsgericht Hamburg ermitteln, das den Fall mit der bitte zur Vorprüfung an den EuGH weitergereicht hatte.

AF

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