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Bahn muss bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen

Durch das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung am 7. Juni werden Rückerstattungen für Bahnkunden eingeschränkt. Das trifft zu, wenn außergewöhnliche Umstände Grund für Verspätungen oder Ausfälle sind, die außerhalb des Einflussbereichs der Bahn liegen, beispielsweise durch Verschulden eines Fahrgastes oder wegen Extremwetters. "Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen", sagte Stefanie Berk, Marketing-Vorständin der Bahn.