Bahn muss Bus-Konkurrenz hinnehmen, darf aber mitreden,
Bahn muss Bus-Konkurrenz hinnehmen, darf aber mitreden, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Aber nur, wenn der Wettbewerber das Angebot verbessert oder deutlich billiger ist. Die Genehmigung für eine Buslinie zwischen Frankfurt und Dortmund der Deutschen Touring ist trotzdem hinfällig, weil die Bahn nicht eingebunden war. handelsblatt.de, ftd.de