Bei Flugstornierung können Upgrades erstattungsfähig sein
Storniert die Airline einen Flug, dann haben Passagiere Anspruch auf Ersatzbeförderung. Kommt die Fluggesellschaft diesem Wunsch nicht nach, können sie selbst alternative Flüge suchen und sich Mehrkosten dafür erstatten lassen. Der Anspruch könne auch dann bestehen, wenn der Ersatzflug eine höhere Sitzklasse hat und von einem anderen Flughafen startet als die stornierte Verbindung, uteilte nun das Landgericht Köln. Airliners