Wenn ein Veranstalter einen Vertrag über eine gebuchte Reise wegen eines Kalkulationsfehlers anfechtet und die Reise nur zu einem höheren Preis durchführen will, haben Kunden Anspruch auf eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. Süddeutsche