Hamburger Urteil rügt Ryanairs Geschäftspraktiken
Das Landgericht Hamburg hat Ryanair zu einer Geldstrafe verurteilt, weil die Airline eine einstweilige Verfügung missachtet hat. Das Gericht folgte einer Klage des Online-Portals Edreams Odigeo und stellte zudem mehrere Geschäftspraktiken der Fluggesellschaft als rechtswidrig fest. Betroffen sind unter anderem eine "nicht erstattungsfähige" Tarifpolitik und Gebühren für Steuerrückzahlungen.
Reise vor9
Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung aus dem Mai 2025, die auf Antrag von Edreams Odigeo ergangen war. Nach Auffassung des Gerichts hatte Ryanair verbotene Geschäftsbedingungen weiterhin auf ihrer Website belassen, obwohl sie zur Entfernung verpflichtet worden war. Die Richter wiesen die Argumentation der Airline zurück, Verzögerungen seien außerhalb ihrer Kontrolle gewesen. Ryanair habe über ausreichende Ressourcen verfügt, um die Verfügung sofort umzusetzen, sich jedoch bewusst dagegen entschieden. Der Verstoß dauere bis heute an.
Gericht erklärt zentrale Klauseln für unwirksam
In einer zweiten Entscheidung erklärte das Landgericht Hamburg mehrere Geschäftspraktiken der Airline für illegal und nichtig. Dazu zählt die pauschale "nicht erstattungsfähige" Ticketpolitik. Diese verstoße gegen geltendes Recht und führe Passagiere über bestehende Erstattungsansprüche in die Irre.
Auch eine von Ryanair erhobene Verwaltungsgebühr für die Rückerstattung von Steuern erklärte das Gericht für unzulässig. Die Gebühr benachteilige Verbraucher unangemessen, da sie teils höher ausfalle als der zu erstattende Steuerbetrag selbst.
Unzulässig ist nach dem Urteil zudem ein Buchungsmechanismus, bei dem über einen „Suchen“-Button automatisch die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktiviert wird. Das Gericht wertete dieses Design als täuschend, da Nutzern eine Wahl suggeriert werde, die faktisch nicht bestehe.
Teil einer Serie europäischer Verfahren
Zuletzt hatten Behörden in Italien und Spanien hohe Geldstrafen verhängt. In Italien belief sich die Sanktion wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf 256 Millionen Euro, in Spanien aufgrund von Verstößen gegen Verbraucherrechte auf 108 Millionen Euro.
Christian Schmicke