Weiteres Gericht weist Klage zu Informationspflichten zurück
Reise vor9
Das Amtsgericht Bad Homburg hat die Klage gegen ein Reisebüro abgewiesen, bei der es um Hinweispflichten im Zusammenhang mit Veranstalterinsolvenzen ging. Ein Kunde hatte im April 2024 einen Hotelaufenthalt bei FTI gebucht und eine Anzahlung geleistet. Nach der Insolvenz des Veranstalters warf er dem Reisebüro vor, nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten informiert worden zu sein. Das Gericht entschied, eine Hinweispflicht bestehe nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit für das Reisebüro erkennbar gewesen seien. Allgemeine Medienberichte über wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Investorensuche reichten dafür nicht aus. Touristik aktuell