BGH bestätigt Anspruch auf schnelle Ersatzbeförderung
Bereits im Oktober fällte der Bundesgerichtshof in zwei Fällen Urteile, nach denen Passagiere bei Flugausfällen Anspruch auf die frühestmögliche Ersatzbeförderung haben. Nun legten die Richter nach: Fluggäste hätten Anspruch darauf, schnellstmöglich anderweitig befördert zu werden, wenn dies für die Fluglinie zumutbar sei, so der zuständige Senat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Geschieht das nicht, steht Kunden eine Ausgleichszahlung zu. Aero