BGH erlaubt hohe Anzahlungen
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Reiseveranstalter können mehr als die üblichen 20 Prozent des Reisepreises zum Beispiel damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen. Auch Flugkosten dürfen dabei pauschal berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob die Kosten für jede einzelne Reise des Angebots vorfinanziert werden. Zudem ist es erlaubt, Vorleistungen an Hoteliers bei der Anzahlungshöhe zu berücksichtigen, wenn der Veranstalter darlegen kann, dass er selbst bereits entsprechend hoch in Vorleistung treten muss. Tagesspiegel