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24. August 2022 | 16:45 Uhr
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BKA muss Speicherung von Fluggastdaten einschränken

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Das Bundeskriminalamt (BKA) muss die anlasslose Fluggastüberwachung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs massiv einschränken. Die Behörde hat seit dem Start der Flugverkehrsüberwachung im August 2018 Datensätze von 145.821.880 Fluggästen gespeichert und ausgewertet. So sollen flüchtige Straftäter erwischt und bislang unbekannte Straftäter anhand bestimmter Muster erkannt werden. Der EuGH verlangt unter anderem, dass die Fluggastdaten nicht mehr fünf Jahre lang gespeichert werden, sondern grundsätzlich nur noch sechs Monate. Die Befugnisse der Behörden sollen auf das "absolut Notwendige" begrenzt werden. TAZ

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