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5. Mai 2026 | 15:25 Uhr
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Blockierte Liegen rechtfertigen Reisepreisminderung

Icon Recht

Nachdem andere Urlauber sämtliche Liegen am Pool mit Handtüchern reserviert hatten, verklagte ein Urlauber den Reiseveranstalter. Das Amtsgericht Hannover gab ihm nun recht. Er hatte sich laut Bericht vergeblich an Reiseleitung und Hotelpersonal gewandt, weil die Liegen am Pool gegen die herrschenden Regeln ab 6 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert waren, ohne dass Gäste diese genutzt hätten. Die Richter urteilten, dass die Reise wegen der blockierten Liegen Mängel hatte und damit der Reisepreis täglich um 15 Prozent gemindert werden dürfe. FAZ

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