Urteil stärkt Arbeitgeber bei anonymen Bewertungen
Arbeitgeber können nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg stärker gegen anonyme Bewertungen auf Portalen wie Kununu vorgehen. Bestreitet ein Unternehmen, dass der Verfasser jemals Mitarbeiter, Bewerber oder sonstiger Kontakt war, muss das Portal die Grundlage der Bewertung nachvollziehbar prüfen. Eine interne Kontrolle reicht nach der Entscheidung nicht aus. Sachliche Kritik von Personen mit nachweisbarem Bezug zum Unternehmen bleibt zulässig. Gastgewerbe-Magazin