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5. August 2019 | 07:00 Uhr
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Bordverzehr auf Kreuzfahrten bleibt umsatzsteuerfrei

Die Bundesregierung streicht die Umsatzsteuerbefreiung von Speisen und Getränken auf Kreuzfahrtschiffen doch nicht, wie ursprünglich in einem Referentenentwurf geplant war, berichtet der DRV. Dies sei ein Erfog der gemeinsamen Gegenwehr von Verbänden.

Im Umsatzsteuergesetz sollen Bordverkäufe, die bei Fahrten zwischen einem inländischen und einem ausländischen Seehafen oder zwischen zwei ausländischen Seehäfen stattfinden, nun auch künftig steuerbefreit nach § 4 Nr. 6e UStG bleiben. In einer gemeinsamen Stellungnahme hätten sieben Verbände der Tourismuswirtschaft diese und weitere geplante Änderungen des Jahressteuergesetzes deutlich kritisiert, teilt der DRV mit.

Würde die Umsatzsteuerbefreiung wegfallen, so befürchtete der Verband, hätte das negative Auswirkungen auf die betroffenen Reedereien im internationalen Fähr- und Fahrgastverkehr und der Kreuzschifffahrt. Ein solcher Wegfall wäre weder europarechtlich erforderlich noch auf europäischer Ebene abgestimmt und auch aufgrund eines zu geringen zeitlichen Vorlaufs nicht umsetzbar gewesen, hieß es zur weiteren Begründung in der Verbändeposition. Das Jahressteuergesetz, das nun keine Mehrwertsteuererhebung für den Bordverzehr mehr vorsieht, soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.