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8. Oktober 2020 | 13:49 Uhr
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Bund bittet Veranstalter für Gutscheingarantie zur Kasse

Die Absicherung von Reisegutscheinen durch den Bund gegen eine Insolvenz des Veranstalters ist in trockenen Tüchern. Für die staatliche Absicherung der Gutscheine, die anstelle von Rückzahlungen angeboten werden können, müssen die Veranstalter allerdings eine Garantieprämie zahlen. Dies sei eine Bedingung der EU-Kommission gewesen, heißt es.

Gutschein Flugzeug Abendhimmel Foto iStock Stadtratte.jpg

Die Garantie des Bundes für Gutscheine kostet die Veranstalter Geld

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Reisegutscheine, die Reiseveranstalter für vor dem 8. März gebuchte Pauschalreisen anbieten können, sind gegen Insolvenz des Veranstalters ergänzend staatlich abgesichert. Die Garantieprämien, die vom Veranstalter getragen werden, werden für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 0,15 Prozent und für alle übrigen Unternehmen auf 0,25 Prozent des ausgegebenen Gutscheinwerts festgesetzt.

Die Prämienzusicherung durch die Veranstalter sei dabei die Voraussetzung der EU-Kommission zur Genehmigung der Praxis gewesen, teilt die Bundesregierung mit. Ein wesentlicher Teil des Gutscheinwerts ist bereits über die bestehende Insolvenzsicherung für Pauschalreisen abgesichert, die staatliche Absicherung greift nur ergänzend.

Mitteilungspflicht für Reiseveranstalter

Die Prämien werden durch das Bundesamt für Justiz erhoben. Für die Reiseveranstalter bestünden Mitteilungspflichten, damit die Prämienhöhe im Einzelfall berechnet werden könne, heißt es in der Meldung der Regierung. Die Garantieprämien werden unabhängig vom tatsächlichen Eintreten der staatlichen Absicherung erhoben. Sie gelten für alle Gutscheine, die seit Inkrafttreten der Gutscheinlösung zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht am 31. Juli ausgegeben, umgetauscht oder angepasst wurden.

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