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25. September 2019 | 07:00 Uhr
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Bund und Hessen wollen Condor 380 Millionen leihen

Die Cook-Tochter Condor soll einen Überbrückungskredit erhalten, bestätigten das Bundeswirtschaftsministerium und die hessische Landesregierung. Damit wäre die Airline vor der drohenden Pleite zunächst gerettet. Laut Condor-Chef Ralf Teckentrup laufen bereits Gespräche mit Kaufinteressenten.

Condor Boeing 767-300 in der Luft
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Nach der Insolvenz des britischen Mutterkonzerns Thomas Cook hatte die bislang in den schwarzen Zahlen fliegende Condor einen staatlich verbürgten Überbrückungskredit beantragt, um "Liquiditätsengpässe" zu verhindern. Das Land Hessen, in dem der Verwaltungssitz von Condor beheimatet ist, hatte bereits am Montag Bereitschaft signalisiert, Condor finanziell zu stützen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte am Dienstagvormittag erklärt, die Probleme von Condor seien nicht "hausgemacht", da sie zuletzt profitabel geflogen sei. Die Airline flog auch am Montag und Dienstag weiter, während die Veranstaltertöchter von Thomas Cook, die für einen Teil der Auslastung sorgten, den Betrieb einstellten. Auch sie sollen einen Überbrückungskredit beantragt haben. 

Bund und Land tragen jeweils die Hälfte

Das Bundesland Hessen wird nach Angaben der Landesregierung für die Hälfte des geplanten Hilfskredits bürgen. Condor sei ein profitables hessisches Unternehmen, das durch seine britische Mutter und den Brexit zum Opfer zu werden drohte, heißt es in einer Erklärung. Man sehe „zusammen mit dem Bund eine gute Perspektive, dass neue Eigentümer Condor langfristig in der Luft halten können“.

Schutzschirmverfahren soll vor Zugriff schützen

Laut Condor-Chef Ralf Teckentrup laufen bereits Gespräche mit möglichen Investoren. Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, will Condor einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stellen.

Bei dem Schutzschirmverfahren handelt es sich um eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Es verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern.

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