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14. Januar 2020 | 07:00 Uhr
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Bund will Flugpersonal schärfer überprüfen

Zur Terrorabwehr plant die Bundesregierung, die Zuverlässigkeit von Flug- und Bodenpersonal strenger prüfen zu lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Innenministeriums vor, den der Bundestag am Mittwoch berät. Unter anderem sollen die Luftsicherheitsbehörden besseren Zugriff auf Informationen anderer Behörden erhalten.

Flugpersonal

Flugpersonal soll künftig besser überprüft werden

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Außerdem sollen die bisher stark eingeschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten ausländischer Stellen erweitert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Luftsicherheitsgesetz sieht zwar bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Nach geltendem Recht können die Luftsicherheitsbehörden jedoch viele Informationen, über die andere Behörden verfügen, dazu nicht nutzen.

"Dies betrifft Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister", erklärt das Innenministerium. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen und das Verfahren zu vereinfachen, sollen zudem die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines Luftsicherheitsregisters geschaffen werden. Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es, den zivilen Luftverkehr besser vor Angriffen sogenannter Innentäter zu schützen.

"Besondere Gefährdung" durch Innentäter

Der zivile Luftverkehr unterliege aufgrund seiner Symbolträchtigkeit sowie wegen der im Anschlagsfall einzukalkulierenden hohen Opferzahlen, gravierenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden und erheblichen medialen Aufmerksamkeit unverändert einer besonderen Gefährdung, so der Wortlaut im „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“. Angriffe sogenannter Innentäter stellten "eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dar". Für terroristische Gruppierungen sei die Rekrutierung solcher Personen von großer Bedeutung, da deren späterer Einsatz ein wirkungsvolles Instrument zur Begünstigung der Tatplanung oder -ausführung darstellen könne. 

Der Flughafenverband ADV, der Luftfahrtverband BDL und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit begrüßten die Initiative in Stellungnahmen. Die Industrieverbände mahnten zugleich an, die Neuregelung dürfe die Verfahrensdauer nicht verlängern oder den betroffenen Unternehmen zusätzliche Kosten bescheren.

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