Bund will gesetzliche Basis für Beherbergungsverbot schaffen
Reihenweise hatten Gerichte die von Bundesländern ausgesprochenen Beherbergungsverbote kassiert. Damit dies nicht mehr vorkommt, plant die Bundesregierung nach Informationen des "Spiegel" dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz angepasst werden.

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"Als notwendige Schutzmaßnahmen kommt auch eine Beschränkung von Übernachtungsangeboten in Betracht", heißt es in dem 48-seitigen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz, aus dem der "Spiegel" zitiert. Damit sollen physische Kontakte reduziert werden. Außerdem könnten mit einer "Beschränkung von Übernachtungsangeboten" die Mobilität begrenzt und damit die Nachverfolgung von Infektionsketten erleichtert werden.
Der Gesetzesentwurf sieht zwar vor, dass die Bundesländer die Möglichkeit haben, berufliche Übernachtungen auszunehmen. Müssen sie aber nicht, wie es im Text weiter heißt: "Reisebeschränkungen erfassen nicht nur solche Reisen, die der Erholung oder Freizeitgestaltung dienen, sondern können sich auf alle Reisebewegungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beziehen."
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