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11. Juni 2021 | 07:00 Uhr
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Bundestag beschließt Reisesicherungsfonds

In einer Nachtsitzung hat das Parlament die jüngste Version des Gesetzentwurfs für die Absicherung von Kundengeldern der Veranstalter gegen Insolvenz abgesegnet. Es bleibt bei den zuletzt vorgenommenen Nachbesserungen im Hinblick auf Sicherheitsleistungen und Umsatzgrenzen.

Bundestag

Der Bundestag hat den Reisesicherungsfonds beschlossen

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Die Neufassung der Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen ist in der Nacht zum Freitag vom Bundestag beschlossen worden. Dabei wurden die am Mittwoch von den Ausschüssen des Bundestages für Recht und Verbraucherschutz sowie für Tourismus gebilligten Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes übernommen.

So wurde die Höhe der Sicherheitsleistungen, die Veranstalter beim Fonds hinterlegen müssen, von den ursprünglich geplanten sieben Prozent bis mindestens Anfang November 2022 auf fünf Prozent des Umsatzes reduziert. Je nach Marktentwicklung kann der Satz danach auf bis zu sieben Prozent angehoben werden. Zugleich wurde die Aufbauphase, innerhalb derer der Fonds sein geplantes Volumen von 750 Millionen Euro erreichen soll um zehn Monate bis zum 31. Oktober 2027 verlängert. In dieser Zeit steht der Bund für mögliche Insolvenzschäden, die das Fondsvolumen übersteigen, gerade.

Unter zehn Millionen Euro Umsatz ist andere Absicherung möglich

Veranstalter mit weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz können sich weiter über Versicherer oder per Bankbürgschaft absichern. Für kleine Veranstalter unter drei Millionen Euro Umsatz wird die Haftung auf eine Million Euro pro Veranstalter begrenzt. Bei Veranstaltern mit mehr als drei und weniger als zehn Millionen Euro Umsatz gilt dagegen keine Haftungsbegrenzung. Auch die kleinen und mittleren Veranstalter können ihre Kundengelder auf Wunsch über den Fonds absichern. Wie bisher bereits vorgesehen, bleibt es bei jährlichen Einzahlungen in den Fonds in Höhe von mindestens einem Prozent des Jahresumsatzes.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz, das noch durch eine Verordnung in den Details ergänzt wird, sind die Rahmenbedingungen für Veranstalter, Staat und Kunden klar. Offen bleibt, wer den Fonds betreibt. Wie gemeldet, haben dafür mehrere Verbände sowie Versicherungsunternehmen ihren Hut in den Ring geworfen. Sie können sich von Juli an bewerben. Der Gesetzgeber empfiehlt die Organisation des Fonds im Rahmen einer gemeinnützigen GmbH, damit er von der Ertragssteuerpflicht befreit bleibt. Eine Steuerpflicht würde den Aufbau des Fonds bis zur vorgesehenen Größe verzögern oder die Beitragszahlungen verteuern.

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