Bundestag stimmt über Reisesicherungsfonds ab
Nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll am Donnerstag über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds abgestimmt werden. Die Reisebranche hofft auf Zugeständnisse gegenüber den ursprünglichen Plänen.
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Nach allgemeiner Einschätzung wird der Bundestag das Grundkonzept für die künftige Absicherung von Kundengeldern durchwinken. Änderungen seien aber im Hinblick auf einige Einzelelemente zu erwarten, berichtet das Branchenportal "FWV" unter Berufung auf eine Beschlussvorlage der Regierungsparteien.
Demnach könnte die Grenze, ab der sich Veranstalter über den Fonds absichern müssen, von drei auf zehn Millionen Euro Pauschalreise-Umsatz ohne Umsatzsteuer angehoben werden. Zudem sollen die geplanten Sicherheitsleistungen, die Veranstalter beim Fonds hinterlegen müssen, von ursprünglich sieben auf zunächst fünf Prozent des Umsatzes reduziert werden. Ab November nächsten Jahres solle die Höhe der Sicherheitsleistung je nach Markterholung flexibel angepasst werden, heißt es.
Außerdem könnte an einigen Details nachgebessert werden. So werde für Vermittler verbundener Reiseleistungen geregelt, dass Vorauszahlungen für eigene Reiseleistungen und – unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung – solche mit vereinbarter Rückbeförderung abgesichert werden müssen. Zudem sollen bis zum Zeitpunkt der aktiven Absicherung durch den Fonds am 1. November Altverträge der Veranstalter nach altem Recht gehandhabt werden.