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1. September 2022 | 16:38 Uhr
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Condor siegt im Streit um LH-Zubringerflüge

Das Bundeskartellamt untersagt Lufthansa bis auf weiteres die Beendigung der langjährigen Kooperationsvereinbarungen über Zubringerflüge mit Condor. Der Ferienflieger soll künftig sogar Zugang zu mehr Buchungsklassen erhalten. Der Streit um die Zubringer schwelt seit Dezember 2020.

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Lufthansa muss Condor weiter Zubringerflüge für die Langstrecke verkaufen

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"Condor-Passagiere aus ganz Europa können auf dieser Grundlage weiterhin Zubringerflüge der Lufthansa und ihrer Fluggesellschaften mit Durchgangsticket zum Condor-Langstreckenflug nutzen", macht Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, deutlich. Die ursprüngliche Beendigung dieser Vertragsbeziehung hatte Lufthansa nach Intervention des Bundeskartellamtes mehrmals zeitlich befristet bis nunmehr 31. Oktober 2022 ausgesetzt. Das Kartellamt sei nun "zu dem Ergebnis gekommen, dass Condor ein kartellrechtlicher Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu den Zubringerflügen auch über diesen Zeitpunkt hinaus zusteht".

Auch nach den erneuten Einlassungen der Unternehmen bestünden "keine Zweifel daran, dass Lufthansa die einzige Fluggesellschaft ist, die für die zentralen deutschen Drehkreuze in Frankfurt, München und Düsseldorf ein umfassendes Zubringernetz mit Flügen aus Europa anbieten kann", so das Kartellamt. Diese Position sei nach den durchgeführten Ermittlungen auch nicht angreifbar: Zum einen biete Lufthansa als einzige Fluggesellschaft an diesen Flughäfen ein Netz an Zubringerstrecken zu europäischen Destinationen insbesondere unter Einschluss innerdeutscher Flugverbindungen an. Keine andere Airline verfüge über ein vergleichbar dichtes Zubringernetz.

Keine Alternative für Condor

Zum anderen habe Condor auf absehbare Zeit keine Möglichkeiten, ihren Langstreckenpassagieren eine vergleichbar nahtlose Reise über das Angebot einer Anreise zum Flughafen mit der Eisenbahn oder mit dem Bus zu ermöglichen. Auch der Aufbau eines eigenen Zubringernetzes – sollte es für eine vergleichsweise kleine Fluggesellschaft wirtschaftlich betrieben werden können – sei derzeit schon angesichts der weitgehend an Lufthansa vergebenen Start- und Landerechte an den deutschen Drehkreuzen nicht absehbar.

Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung beim Angebot eines Zubringernetzes unterfalle Lufthansa der "kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht" und habe daher gegenüber anderen Marktteilnehmern besondere Pflichten, so die Kartellbehörde. Auch vor dem Hintergrund, dass Lufthansa sich insbesondere mit Eurowings Discover verstärkt in direktem Wettbewerb zu Condor auf den touristischen Langstrecken positioniere, gebe es zwischen den beiden Fluggesellschaften "unterschiedliche Auffassungen über die Fortführung der Verträge". Die Langstrecken, auf denen beide Airlines vor allem in der Wintersaison fliegen, hätten sich zwischen 2019 und 2022 mehr als verdoppelt und Lufthansa wolle keinen fremden Wettbewerb durch Zugang zu seinem Zubringernetz fördern. Für die ressourcenstarke Lufthansa gebe es aber zahlreiche Mittel für einen wirksamen Leistungswettbewerb mit Condor, die sie auch nutze, urteilen die Wettbewerbshüter.

30 bis 40 Prozent der Kunden nutzen Zubringer

Nach Auffassung des Bundeskartellamtes ist auf den ohnehin stark konzentrierten indirekten Langstreckenverbindungen ein ausreichender Leistungs- und Preiswettbewerb nur möglich, wenn Condor gegen Entgelt auf die Vorleistungen der auf dem Zubringermarkt marktbeherrschenden Lufthansa zurückgreifen kann. Ansonsten könnte Condor – anders als ihre Wettbewerber – jedenfalls keine nahtlose Langstreckenverbindung vom Abflug- zum Zielflughafen mit durchgehend aufgegebenem Gepäck und vollständigem Reiseschutz im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen anbieten.

Nach Ermittlungen des Kartellamts nehmen je nach Saison 30 bis 40 Prozent der Langstreckenpassagiere einen Zubringerflug in Anspruch. Auf knapp 80 Umsteigeverbindungen zu touristischen Zielen könnte Lufthansa in der Folge "als aktuelle oder als potentielle Wettbewerberin erhebliche Wettbewerbsvorteile, teilweise sogar eine Alleinstellung erlangen". Die Auswahlmöglichkeiten für Reisende und Reiseveranstalter würden eingeschränkt.

Zugang zu mehr Buchungsklassen

Und es kommt noch besser für Condor. Damit der Zugangsanspruch auch wirksam umgesetzt werden könne, reiche eine bloße Fortführung der bisherigen Verträge nicht aus, erklärt das Bundeskartellamt. Daher werde Condor durch die Verfügung Zugang zu mehr Buchungsklassen als bisher erhalten. Zudem werde Condor die Möglichkeit haben, immer dann Plätze buchen zu können, soweit die Zubringerflüge noch erhebliche freie Kapazitäten hätten. Auch sei es kartellrechtlich nicht zulässig, dass Lufthansa über Vorgaben für Buchungsklassen, die Condor ihren Passagieren auf der Langstrecke anbieten kann, die Buchungs- und Preissteuerung für Condor einschränke.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Lufthansa hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Christian Schmicke

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