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5. Februar 2019 | 14:58 Uhr
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Debatte um Kundengeldabsicherung für Airlines

Nach der Pleite von Germania ist die Diskussion um Verantwortung und Absicherungsmechanismen bei Airline-Pleiten, die seit der Airberlin-Pleite schwelte, wieder in den Mittelpunkt geraten. Anders als bei Airberlin, die damals mit einem staatlichen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro noch für Monate in der Luft gehalten wurde, gingen bei Germania in der Nacht von Montag auf Dienstag einfach die Lichter aus.

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, hat sich zu dem Thema bereits geäußert und sprach sich gegen eine Intervention zugunsten strauchelnder Fluggesellschaften mit öffentlichen Mitteln aus. "Das ist ein Anwendungsfall von Marktwirtschaft", sagte er bei der Vorstellung seiner "Nationalen Industriestrategie 2030". Erfolg und Misserfolg seien Teil der Marktwirtschaft. Der Staat habe auch nicht versucht, das Unternehmen Air Berlin zu retten. "Und die Dinge haben ihren Gang genommen, wie hier auch."

Im Fall von Airberlin habe man geholfen, damit gestrandete Passagiere zurückkommen, sagte Altmaier. Bei Germania gehe es um einen Fall "von viel begrenzterer Dimension". Den meisten Passagieren könne wohl von Veranstaltern und Reisebüros geholfen werden.

Veranstalter waren vorbereitet

Mit seiner Diagnose dürfte der Wirtschaftsminister richtig liegen, denn jenseits demonstrativer Treueschwüre gegenüber der Airline haben die großen Veranstalter in den vergangenen Wochen selbstverständlich Szenarien für den Fall einer Germania-Pleite durchgespielt. Das wurde nicht zuletzt bei einer Veranstaltung Ende Januar in München deutlich, an der unter Federführung des DRV unter anderem die Krisenmanager von Tui, Thomas Cook, DER Touristik, FTI und Studiosus teilnahmen. Der Pleitefall sei beherrschbar, lautete da die übereinstimmende Einschätzung. In solchen Fällen arbeite man als Branche zusammen und rechne anschließend, ab, was anderen Anbietern an Kapazität zur Verfügung gestellt oder abgenommen worden sei.

Leidtragende sind neben den Partnern aus der Branche allerdings erneut die Kunden ­ vor allem diejenigen, die ihr Ticket direkt bei der Airline gebucht haben und nun trotz Zahlung mit leeren Händen dastehen. Das ruft erneut die Forderungen nach der Einführung einer verpflichtenden Kundengeldabsicherung für Airlines auf den Plan. "Die Politik hat es über viele Jahre versäumt, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Zahlungen von Reisenden, Veranstaltern und Reisebüros an Fluggesellschaften in finanziell schwierigen Zeiten absichern. In der Konsequenz bleibt der Touristikbranche schlichtweg nichts anderes übrig, als sich von angeschlagenen Carriern schnellstmöglich abzuwenden, um den eigenen finanziellen Schaden zu begrenzen", sagt etwa Jochen Szech, Präsident des Mittelstandsverbandes ASR.

Verpflichtende Lösung oder Zusatzprodukt?

Auch die Vertreter der Reisebüros innerhalb des DRV fordern einen besseren Schutz. "Wir brauchen endlich eine wettbewerbsneutrale Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften. Nur so erhalten Reisende mehr Sicherheit", erklärt Ralf Hieke, Vizepräsident mittelständische Reisemittler im Verband. Anders als der ASR, der eine entsprechende Regelung notfalls auch im nationalen Alleingang befürwortet, zieht der DRV allerdings im Sinne der Wettbewerbsneutralität eine Regelung vor, die mindestens im europäischen Maßstab gilt.

Wasser auf die Mühlen ist die jüngste Pleite indes für den Kooperationsverbund QTA, der im vergangenen Jahr zusammen mit Versicherungsgesellschaften ein aufpreispflichtiges Servicepaket aufgelegt hat, das unter anderem den Schutz der Kundengelder bei Nur-Flug-Buchungen umfasst. "Die Insolvenz einer weiteren Airline macht deutlich, wie wichtig es für unsere Kunden ist, im Reisebüro ein ‚Quality-Plus-Paket‘ abzuschließen“, sagt QTA-Sprecher Thomas Bösl. „Auch Reisebüros profitieren erheblich von einem Verkauf, denn er führt gerade bei Unternehmensinsolvenzen zu zufriedenen Kunden, die ihr Geld von der Versicherung erstattet bekommen."

In die Diskussion geraten könnten angesichts der jüngsten Pleitewelle allerdings auch wieder die Zahlungsbedingungen der Fluggesellschaften selbst. Anders als etwa Reiseveranstalter, bei denen die Höhe der Anzahlungnach einigermaßen klaren Regeln gedeckelt ist, kassieren sie von Kunden sofort bei der Buchung den vollen Betrag. Viele Geschäftsmodelle sind geradezu darauf ausgelegt, die Kosten des Flugbetriebs von heute mit den Ticketeinnahmen für Flüge in der Zulkunft zu begleichen. In der Vergangenheit hatten Gerichte diese Praxis wiederholt für korrekt erklärt. Dennoch könnte diese Praxis im Lichte der aktuellen Entwicklungen erneut hinterfragt werden.

Christian Schmicke

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