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25. August 2022 | 13:17 Uhr
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Diese Energiespar-Maßnahmen gelten ab September

Unter anderem dürfen Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden nur noch bis zur einer Raumtemperatur von höchstens 19 Grad geheizt werden, für private Arbeitgeber gilt diese Regel nicht. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet, außer bei bestimmten Veranstaltungen. Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen. Einen Überblick über die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen liefert Tagesschau

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