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9. März 2020 | 17:12 Uhr
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DRV will Novelle der Kundengeldabsicherung auf Eis legen

Die Bundesregierung solle bei der Neuregelung der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter ein Moratorium vorsehen, heißt es in einem Maßnahmenkatalog, den der Verband dem Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, Thomas Bareiß, bei einem Spitzengespräch vorgelegt hat. Außerdem fordert der DRV vom Bund, auch für die Stornokostenerstattung für Reisebüros und Reiseveranstalter geradezustehen.

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Die Absicherung der Reiseveranstalter stelle "unter den gegenwärtigen Marktstörungen eine zusätzliche Herausforderung"  dar, argumentiert der Branchenverband. Offenbar befürchtet der DRV, dass sich die Konditionen für Veranstalter im Zuge einer Neuregelung der Kundengeldabsicherung, für die der Verband selbst einen Vorschlag vorgelegt hat, deutlich verschlechtern. Möglicherweise würden sich einige Anbieter auch schwertun, überhaupt einen Versicherer finden. Schließlich dürfte sich die Bonität der meisten Anbieter, die künftig ein Kriterium für die Festlegung der Versicherungsprämie darstellen soll, in den kommenden Wochen und Monaten deutlich verschlechtern.

In einer Blitzumfrage unter Mitgliedsunternehmen habe die Mehrheit angegeben, dass der Umsatzrückgang aktuell schon bis zu 75 Prozent betrage, heißt es vom DRV. 15 Prozent der rund 700 Befragten verzeichneten sogar einen Rückgang von über 75 Prozent. „Die Mehrzahl unserer Mitglieder sieht sich aktuell starken oder sehr starken ökonomischen Belastungen ausgesetzt“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Ein Ende der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sähen über 50 Prozent der Befragten erst frühestens im zweiten Halbjahr 2020.

Staat soll für Kundengelder bürgen

Deshalb fordert der DRV vom Staat, die geplante Reform vorerst nicht umzusetzen und seinerseits übergangsweise Garantien oder Bürgschaften für Reiseveranstalter zu übernehmen. Die Bundesregierung solle "zeitlich befristet Garantien oder Bürgschaften für Reiseveranstalter übernehmen", heißt es in dem Forderungskatalog. Im Falle einer großen Veranstalterinsolvenz würde dann ein Fehlbetrag, der nicht durch die bei 110 Millionen Euro gedeckelte aktuelle Haftungsgrenze gedeckt wäre, erneut aus Steuermitteln beglichen. Das hatte die Bundesregierung schon nach der Thomas-Cook-Pleite ohne Anerkennung einer Rechtspflicht getan.

Daneben will der DRV den Bund auch für die Stornokostenerstattung für Reisebüros und Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen. Dafür solle ein "Sonderprogramm" des Bundes aufgelegt werden, aus dessen Mitteln die entgangenen Einnahmen geleistet werden könnten.

Darüber hinaus will der Verband den Zugang zu Liquiditätshilfen und Kurzarbeitergeld erleichtert wissen, eine Anpassung der Steuervorauszahlungen an die Geschäftsentwicklung erreichen und zinslose Steuerstundungen ermöglichen. Veranstalter sollen zudem bereits geleistete Zahlungen aus der gekippten Gewerbesteuerhinzurechnung von Übernachtungsleistungen schnell zurückerhalten.

Christian Schmicke

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