DRV will "Wiederanlaufhilfe" Anfang 2022 durchsetzen
Zum Forderungskatalog des Verbandes gesellt sich die Idee, der Touristik für die Monate Januar bis März 2022 einen einmaligen Marketing- und Personalkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der entsprechenden Aufwendungen von 2019 zu gewähren. Im Hinblick auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfen über die Jahresmitte hinaus ist Hauptgeschäftsführer Dirk Inger optimistisch.