EU-Gericht schmettert Klage gegen Corona-Staatshilfen ab
Das EU-Gericht hat die Klage zweier deutscher Modeunternehmen gegen die Staatshilfen im Zuge der Corona-Pandemie abgewiesen. Diese hatten angefochten, dass die Bundesregierung mit den Staatshilfen ausschließlich Firmen unterstützte, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 verzeichneten. Wirtschaftswoche