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22. Dezember 2020 | 16:59 Uhr
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EU-Kommission gegen pauschale Beförderungsverbote

Es sei zwar wichtig, zügig vorläufige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, erklärt die Kommission mit Blick auf die Beförderungsverbote für Reisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika. Zugleich müssten unerlässliche Reisen aus und nach Großbritannien sowie der Warenverkehr jedoch möglich sein.

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Die EU-Kommission will pauschale Beförderungsverbote vermeiden

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„Flug- und Zugverbote sollten eingestellt werden, da unverzichtbare Reisen sichergestellt und Unterbrechungen der Lieferketten vermieden werden sollten“, heißt es in einer Empfehlung der Kommission. Nachdem in Großbritannien zuletzt eine neue Variante des Coronavirus aufgetaucht war, hatten die meisten EU-Staaten bereits in eigener Kompetenz entschieden, Reisen von und nach Großbritannien weitgehend einzuschränken.

Auch die Bundesregierung untersagt Transportunternehmen seit Dienstag die Passagierbeförderung aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika. Ausgenommen vom generellen Beförderungsverbot sind lediglich reine Frachttransporte, Rückführungen von Flugzeugen, Schiffen und Crews sowie Transporte mit medizinischem Personal oder aus humanitären Gründen. Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen vom 1. Januar an wieder aus Großbritannien und Südafrika befördert werden, für alle anderen gilt die Regelung vorerst bis zum 6. Januar.

In den Empfehlungen der EU-Kommission, die für die EU-Staaten nicht bindend sind, empfiehlt diese ein koordiniertes Vorgehen. So sollten zwar alle nicht-notwendigen Reisen vermieden werden. Unter anderem für EU-Bürger und Briten mit Wohnsitz in einem EU-Staat solle es jedoch Ausnahmen davon geben, wenn sie einen Corona-Test absolvierten oder in Quarantäne gingen.

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