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9. September 2026 | 16:30 Uhr
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Mailen

EU stellt neue Regeln für Ferienwohnungen in Städten vor

Mit dem am Mittwoch vorgestellten "Affordable Housing Plan" will die EU den Druck auf angespannte Wohnungsmärkte mindern. Ein zentraler Baustein ist ein neuer Rechtsrahmen für Kurzzeitvermietungen, Zweitwohnungen und Leerstand. Städte sollen leichter gegen dauerhaft touristisch genutzte Wohnungen vorgehen können. Die EU will dafür Kriterien vorgeben, konkrete Maßnahmen aber den Kommunen überlassen.

Deutschland München

Wo Wohnraum knapp und teuer ist, wie hier in München, will die EU den Kommunen ein neues Regelwerk zur Begrenzung von Kurzzeitvermietungen zur Verfügung stellen

Wohnungspolitik bleibe grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten und Kommunen, versichert die EU-Kommission. Sie setze deshalb vor allem auf gemeinsame Regeln, Investitionen und erleichterte Verfahren. Der "Affordable Housing Plan" ruht auf vier Säulen: mehr Wohnungsbau, zusätzliche Investitionen, kurzfristige Entlastung mit strukturellen Reformen sowie Schutz besonders betroffener Gruppen.

Für die Tourismusbranche besonders relevant ist die geplante gesetzliche Initiative zu Kurzzeitvermietungen. Nach Ansicht der Kommission können dauerhaft als Ferienunterkünfte genutzte Wohnungen das Angebot auf angespannten Märkten verknappen und die Preise treiben. Ein neuer europäischer Rechtsrahmen soll Städten mehr Rechtssicherheit geben, wenn sie dagegen vorgehen.

Kommunen sollen Maßnahmen selbst bestimmen

Städte könnten bestimmte Gebiete als angespannte Wohnungsmärkte ausweisen. Voraussetzung wäre unter anderem, dass Wohnungen dort im Durchschnitt mindestens das Achtfache des verfügbaren Jahreseinkommens pro Kopf kosten. Außerdem müsste sich dieses Verhältnis über zehn Jahre verschlechtert haben und der Druck voraussichtlich weitere drei Jahre anhalten.

Wer Kurzzeitvermietungen begrenzen will, müsste zudem belegen, dass diese mindestens drei Jahre lang erhebliche negative Auswirkungen auf Verfügbarkeit oder Bezahlbarkeit von Wohnraum hatten.

Welche Instrumente eingesetzt werden, soll weitgehend Sache der Kommunen bleiben. Möglich wären etwa Obergrenzen für Vermietungstage, Quoten, Regeln gegen Leerstand oder eine Hauptwohnsitzpflicht. Die Maßnahmen müssten räumlich begrenzt und verhältnismäßig sein.

Ein Vorschlag allein löst die Krise nicht

Wohnungskommissar Dan Jørgensen dämpfte gegenüber der Süddeutschen Zeitung (Abo) allerdings die Erwartungen. Der Vorschlag werde die Wohnungskrise in Europa nicht lösen. Er solle Städten aber Instrumente geben, um den Druck dort zu lindern, wo Wohnraum besonders knapp und teuer ist.

Der Deutsche Ferienhausverband warnte indes in einer Mitteilung davor, Einschränkungen von Kurzzeitvermietungen als Ersatz für eine wirksame Wohnungspolitik zu nutzen. Wer die Wohnungskrise nachhaltig lösen wolle, müsse vielmehr an den strukturellen Ursachen ansetzen, allen voran beim fehlenden Wohnungsbau. "Wenn Wohnraum fehlt, müssen in erster Linie Investitionen erleichtert und neuer Wohnraum geschaffen werden. Eine Ferienwohnung wird zudem nicht automatisch zur Mietwohnung, nur weil ihre touristische Vermietung verboten wird“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands.

Christian Schmicke

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