Der Entwurf, den die EU-Kommission am Donnerstag vorlegte, fällt insgesamt milder aus als von Lobbyverbänden hierzulande befürchtet. Er sieht unter anderem vor, die Höhe von Anzahlungen auf 25 Prozent zu begrenzen – allerdings gibt es Ausnahmen.
Der Entwurf, den die EU-Kommission am Donnerstag vorlegte, fällt insgesamt milder aus als von Lobbyverbänden hierzulande befürchtet. Er sieht unter anderem vor, die Höhe von Anzahlungen auf 25 Prozent zu begrenzen – allerdings gibt es Ausnahmen.
Die neue EU-Gesetzgebung, die Plattformen verpflichtet, Namen, Adressen, Steuernummern und Umsätze ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden, könnte weite Teile der Touristik betreffen, vermutet Michael Buller, Chef des Online-Touristik-Verbandes VIR. Es gehe nicht allein um Portale wie Airbnb oder Booking.
Die EU hat strenge steuerliche Regeln beschlossen, die für Vermittlungsportale von Privatunterkünften wie Airbnb oder Booking ab 2024 in Kraft treten. So soll sichergestellt werden, dass die Anbieter der Unterkünfte ihre Umsatzsteuer zahlen. Neu ist, dass zur Umsetzung der Richtlinie die Vermittler umfangreich in die Verantwortung genommen werden.
Laut EU kosteten Flugtickets im Sommer durchschnittlich 20 bis 30 Prozent mehr als 2019. Auf rein innereuropäischen Strecken kommt der Europäische Airport-Verband ACI auf noch höhere Werte. EU-Transportkommissarin Adina Valean hat nun angekündigt, dass man sich derzeit genauer anschaue, was exakt im Markt geschehe. Ob die Untersuchungen Konsequenzen haben werden, ist unklar. Möglichkeiten, die Ticketpreise zu regulieren, hat die EU nicht. Die Airlines, die die gestiegenen Preise vor allem auf negative Standortfaktoren zurückführen, befürchten dennoch neue Vorgaben aus Brüssel. Handelsblatt (Abo)
Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, hat für 2022 rund 3,61 Millionen Gästebetten in Deutschland erfasst. Das sind etwa 15.000 Betten mehr als vor der Corona-Pandemie. Nach Italien (5,20 Mio.), Frankreich (5,05 Mio.) und Spanien (3,77 Mio.) liegt Deutschland damit in der EU auf Rang vier. Eurostat
Das Geschäftsmodell des US-Konzerns Meta steht weiter unter Beschuss. Er soll nun auf Facebook und Instagram im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum keine Werbung mehr anzeigen dürfen, die auf der Überwachung und dem Erstellen von Profilen von Nutzern beruht. Das beschloss der Europäische Datenschutzausschuss in einer Eilentscheidung. Meta hatte angekündigt, Gebühren zu erheben, wenn Nutzer keine personalisierte Werbung wünschen. Dagegen will die EU nun vorgehen. Heise
Hotrec, Dachverband des europäischen Gastgewerbes, kämpft für mehr Wahrnehmung bei der EU. Präsident Alexandros Vassilikos formulierte auf der Generalversammlung ehrgeizige Ziele: "In einem Umfeld voller Herausforderungen für unseren Sektor und angesichts der bevorstehenden Europawahlen bündeln wir unsere Kräfte, treiben unsere Agenda voran und bringen das Gastgewerbe an die Spitze der EU-Tagesordnung, so wie es ihm gebührt."
Der europäische Verband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA sorgt sich angesichts der laufenden Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie, dass es zu strengeren Anforderungen an Reisebüros und Veranstalter kommt. Präsident Frank Oostdam (Foto) kritisiert zudem, dass Airlines keine Absicherung von Kundengeldern auferlegt werden soll.
In einem Positionspapier zur Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie warnt der Chef des Single- und Gruppenreiseveranstalters Sunwave, Ralph Benecke (Foto), vor weiteren Auflagen und Pflichten für Veranstalter und fordert eine Gleichstellung mit den Airlines bei Anzahlungen sowie der Kundengeldabsicherung.
Fünf Jahre nach Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die deutsche Wirtschaft weiter Probleme mit der Umsetzung. Laut Bitkom-Umfrage unter 503 Unternehmen halten 78 Prozent den EU-Datenschutz für zu praxisfern und zu kompliziert. In praktisch jedem Unternehmen seien Innovationsprojekte und neue Produkte am Datenschutz gescheitert. 86 Prozent sind überfordert damit, aktuellen Entwicklungen beim Datenschutz in der Rechtsprechung zu folgen. T3N