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22. März 2024 | 17:39 Uhr
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Alternative Entwürfe zum Pauschalreiserecht

Der Reisebüroverband VUSR hat, abweichend von der Linie der übrigen Verbände, ein eigenes Positionspapier zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Auch eine Gruppe von Juristen hat sich zu dem Thema Gedanken gemacht.

Reiserecht

Für die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie kursieren mehrere Ideen

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Im Kern plädiert der VUSR für die Einführung dreier Kategorien. Neben der Pauschalreise, für die der Verband keine Änderung befürwortet, sollen Einzelleistungen bis zu einem Wert von 500 Euro mit der Option des Insolvenzschutzes verkauft werden können, der aber nicht zwingend sein soll. Der Verkauf von einer oder mehrerer Einzelleistungen je Buchungsvorgang in einer Vertriebsstelle mit einem Gesamtwert von mehr als 500 solle dagegen zu einem obligatorischen Insolvenzschutz führen. Dieser könne "optional auch schon vor Erreichung der Wertgrenze angeboten werden", schlägt der Verband vor. Wie die zusätzliche Absicherung der Einzelleistungen erfolge, könne dem nationalen Umsetzungsermessen unterliegen, so der VUSR. Denkbar sei eine Anknüpfung an die Insolvenzabsicherung der Pauschalreise, eine Absicherung auf dem Markt oder eine Kombination beider Varianten.

"Hinweispflicht wie bei Zigaretten" 

Außerdem wünscht sich der Verband eine Hinweispflicht, analog zu Zigarettenschachteln. "Beim Buchen dieses Reiseprodukts sind Sie nicht gegen die Insolvenz des Anbieters geschützt", solle es heißen. Insgesamt geht der VUSR davon aus, dass die Regelungsdichte und Bürokratie auf Basis seines Vorschlages um 30 Prozent reduziert werden könnte. Im Hinblick auf außergewöhnlichen Umstände will der VUSR die bisherige Rechtslage beibehalten wissen. Diese habe sich im Zuge der Pandemie und anderer Dauerkrisen bewährt. Das Recht erlaubt den Kunden, bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort kostenfrei von der Reise zurückzutreten. Mehr sei nicht nötig, so der VUSR.

Neue Ansätze im Beschwerdemanagement 

Auch eine Gruppe von Juristen unter dem Label "Recht auf Reisen" hat sich mit dem Thema befasst. Sie schlägt vor, diejenigen Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, die "ihrer Rechtspflicht bei berechtigten Mängeln, gegenüber dem Verbraucher zu entgehen versuchen". Unter anderem solle jedes Unternehmen – also Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sowie alle Dienstleister, die touristisch Leistungen innerhalb der EU anbieten – ab einer zu bestimmenden Größe gesetzlich verpflichtet werden, in dem jeweiligen Land, in dem die Leistung angeboten und erbracht wird, ein Beschwerdemanagementsystem in der Sprache des jeweiligen Mitgliedslandes vorzuhalten, so die Juristengruppe, zu denen der ehemalige ASR-Präsident Stephan Busch gehört.

Behörde soll Verfehlungen überprüfen

Bei Nichteinhaltung derartiger Vorgaben, solle eine Behörde, ähnlich der Bundesnetzagentur, zum Einsatz kommen, gegenüber der der Verbraucher oder die von ihm beauftragten Unternehmen anzeigen könnten, dass das jeweilige Unternehmen Fristen oder Vorgaben verletzt habe. Die Behörde solle "in Fällen grober Missachtung der Vorgaben befugt sein, eine Geldbuße auszusprechen", so die Initiatoren weiter. Zudem empfehlen sie die Einführung eines Sicherungsfonds, der für diese Unternehmen stehe und für den Fall berechtigter Ansprüche des Endkunden in Anspruch zu nehmen sei und von den jeweiligen Leistungsträgern so abgesichert werde, "dass keines der teilnehmenden Unternehmen benachteiligt wird".

 Entlastung des Vertriebs

Mit einer solchen Regelung würde ein "ernsthafter und effizienter Beitrag im Interesse sowohl der EU als auch des nationalen Gesetzgebers sowie der Verbraucher erbracht werden", heißt es in dem Papier. Die ursprüngliche Systematik, wonach jeder Teil der Wertschöpfungskette für die eigenen Obliegenheiten haftet, "könnte wieder hergestellt werden". Zudem könnten die vermittelnden Reisebüros und Online-Portale "ihrer originären Dienstleistung nachgehen, ohne ständig über Haftung für Dritte nachdenken zu müssen". Kunden suchten Service im Vertrieb und sähen die Haftung für Reisemängel bei Reiseveranstaltern und Leistungsträgern, so die Juristen, und weiter: "Diese grundlegende Rollenverteilung sollte mit sinnvollen Maßnahmen flankiert werden, ohne bestehende Systeme auf Seiten der Touristik zu gefährden."

Christian Schmicke

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