EU präzisiert Sanktionsregeln für Russland-Reisen
Die EU-Kommission hat die von der Reisebranche angemahnten FAQs zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht. Sie stellen klar, welche touristischen Dienstleistungen für Reisen nach Russland verboten sind und wo Ausnahmen gelten. Untersagt bleiben klassische Reisebüro- und Veranstalterleistungen, Buchungen, Werbung sowie digitale Angebote mit touristischem Zweck. Erlaubt sind hingegen Unterstützungsleistungen für nicht-touristische Reisen, etwa private Familienbesuche oder Dienstreisen. FVW (Abo)