EuGH: Piloten-Tod zählt nicht als außergewöhnlicher Umstand

Reise vor9
Mit Discover Airlines Tickets nach Nordeuropa gewinnen!
Ob Mitternachtssonne in Norwegen, Polarlichter in Finnland oder urbanes Naturerlebnis in Island – die nordischen Flugziele von Discover Airlines bieten das ganze Jahr über unvergessliche Eindrücke. Passend zur Themenwoche Discover Airlines & Nordische Länder verlosen Reise vor9 und Counter vor9 zwei Flugtickets zu einem Discover-Airlines-Ziel im hohen Norden. Counter vor9
Der Tod eines unverzichtbaren Crewmitglieds, wie beispielsweise eines Piloten, gilt nicht als "außergewöhnlicher Umstand", wenn er zu einem Flugausfall führt, urteilte der Europäische Gerichtshof. Airline müssten mit der unerwarteten Abwesenheit unverzichtbarer Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Tod rechnen. Passagiere können demnach in einem solchen Fall eine Entschädigung von der Airline verlangen. Airliners