EuGH: Piloten-Tod zählt nicht als außergewöhnlicher Umstand
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Der Tod eines unverzichtbaren Crewmitglieds, wie beispielsweise eines Piloten, gilt nicht als "außergewöhnlicher Umstand", wenn er zu einem Flugausfall führt, urteilte der Europäische Gerichtshof. Airline müssten mit der unerwarteten Abwesenheit unverzichtbarer Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Tod rechnen. Passagiere können demnach in einem solchen Fall eine Entschädigung von der Airline verlangen. Airliners