Tägliche News für die Travel Industry

28. Juni 2023 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Fluggäste dürfen bei Annullierungen flexibel umbuchen

Reisende, deren Flug annulliert wird, können selber bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür sei lediglich, dass Plätze verfügbar sind, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.

Icon Recht

Im vorliegenden Fall hatte die Lufthansa wegen der Corona-Pandemie im März und April 2020 zahlreiche Flüge annulliert. Als zwei Fluggäste jeweils auf einen Flug einige Monate später umbuchen wollten, verlangte die Airline dafür einen Aufpreis. Dagegen war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen, in den Vorinstanzen allerdings ohne Erfolg. Der BGH beurteilte den Fall nun anders und urteilte, dass die Fluggesellschaft den Ersatzflug ohne Aufpreis anbieten müsse, wenn freie Plätze verfügbar seien.

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige Reise vor9