Fluggäste dürfen bei Annullierungen flexibel umbuchen
Reisende, deren Flug annulliert wird, können selber bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür sei lediglich, dass Plätze verfügbar sind, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.
Reise vor9
Den Spirit der Malediven entdecken
Das Sun Siyam Erlebnis neu gedacht. Exklusiver Luxus trifft auf maledivische Gastfreundschaft. Maßgeschneiderte Erlebnisse verführen die Sinne, entfachen Staunen und wecken Entdeckerlust. Gemeinsam mit Ihren Kunden schreiben wir ein neues Kapitel voller Inspiration und unvergesslicher Momente. Reise vor9
Im vorliegenden Fall hatte die Lufthansa wegen der Corona-Pandemie im März und April 2020 zahlreiche Flüge annulliert. Als zwei Fluggäste jeweils auf einen Flug einige Monate später umbuchen wollten, verlangte die Airline dafür einen Aufpreis. Dagegen war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen, in den Vorinstanzen allerdings ohne Erfolg. Der BGH beurteilte den Fall nun anders und urteilte, dass die Fluggesellschaft den Ersatzflug ohne Aufpreis anbieten müsse, wenn freie Plätze verfügbar seien.