Fluggesellschaft muss AGB eindeutig formulieren
Eine Airline darf nicht offen lassen, unter welchen Bedingungen Passagiere Änderungen der Reisedaten im Flugticket vornehmen können. In dem verhandelten Fall hatte die Airline geschrieben, die Daten des Passagiers könnten "unter Umständen" nur gegen Gebühr oder gar nicht geändert werden. Weil sie offen ließ, in welchen Fällen genau eine Gebühr anfällt und wann nicht, erklärte das Gericht die Klausel für unwirksam. Merkur