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5. Januar 2017 | 09:00 Uhr
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Fluggesellschaft muss AGB eindeutig formulieren

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Eine Airline darf nicht offen lassen, unter welchen Bedingungen Passagiere Änderungen der Reisedaten im Flugticket vornehmen können. In dem verhandelten Fall hatte die Airline geschrieben, die Daten des Passagiers könnten "unter Umständen" nur gegen Gebühr oder gar nicht geändert werden. Weil sie offen ließ, in welchen Fällen genau eine Gebühr anfällt und wann nicht, erklärte das Gericht die Klausel für unwirksam. Merkur

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