Gegen diese gesetzlichen Regeln verstößt die Datenaffäre
Reise vor9
Die Datenweitergabe durch RTK an FTI, bei der der Veranstalter ohne Erlaubnis des Reisebüroinhabers Einblick in die Geschäftsentwicklung einzelner Agenturen erhielt, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, sagen Juristen. Auch die Entgegennahme solcher Geheimnisse sei verboten, wenn ein Empfänger, wie in diesem Fall FTI, wissen konnte, dass die Weitergabe nicht in Ordnung ist. Dabei ergäben sich für die Betroffenen Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung und möglicherweise Schadenersatz. FVW