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8. Mai 2023 | 18:50 Uhr
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Gegen diese gesetzlichen Regeln verstößt die Datenaffäre

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Wenn es draußen kühler und stiller wird, macht die gemeinsame Zeit besonders glücklich. Empfehlen Sie Ihren Kunden eine A-ROSA Reise im Herbst und Winter, die entspanntes Zusammensein mit Genuss und Entdeckerfreude verbindet. Einfach entschleunigen und die schönsten Städte im Glanz der Herbst-, Advents- oder Festzeit erleben. Reise vor9

Die Datenweitergabe durch RTK an FTI, bei der der Veranstalter ohne Erlaubnis des Reisebüroinhabers Einblick in die Geschäftsentwicklung einzelner Agenturen erhielt, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, sagen Juristen. Auch die Entgegennahme solcher Geheimnisse sei verboten, wenn ein Empfänger, wie in diesem Fall FTI, wissen konnte, dass die Weitergabe nicht in Ordnung ist. Dabei ergäben sich für die Betroffenen Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung und möglicherweise Schadenersatz. FVW

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