Gericht kippt EU-Beihilfeerlaubnis für Condor
Das Gericht der EU erklärte einen Beschluss der EU-Kommission für unwirksam, mit dem deutsche Beihilfen für die Fluggesellschaft Condor genehmigt worden waren. Ryanair hatte gegen die Freigabe geklagt. Praktische Auswirkungen hat das Urteil zunächst nicht.
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Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei nicht ausreichend begründet, entschied das EU-Gericht in Luxemburg. Damit muss die EU-Kommission nun einen neuen Beschluss fassen und diesen hinlänglich begründen. Die Wirkung der Nichtigerklärung wurde allerdings ausgesetzt, bis die Kommission zu einem neuen Beschluss gelang ist. Unmittelbar zurückzahlen muss Condor das Geld daher nicht.
Deutschland hatte im April 2020 die Beihilfe zugunsten von Condor in Brüssel angemeldet. Dabei ging es um zwei staatlich abgesicherte Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz im Umfang von 550 Millionen Euro. Hintergrund waren Schäden durch die Streichung oder Verschiebung von Flügen wegen Reisebeschränkungen in der Corona-Pandemie.