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20. Dezember 2021 | 16:59 Uhr
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Gericht untersagt Ryanair-Regeln zu Fluggastrechteportalen

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Das Landgericht Frankfurt hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair für ungültig erklärt, die Passagiere davon abhalten sollten, Entschädigungsansprüche an Online-Portale abzutreten. Die Airline hatte sich in den Geschäftsbedingungen lange Bearbeitungsfristen gesichert, wollte eine Abtretung von Ansprüchen nur an natürliche Personen akzeptieren und Zahlungen nur direkt an die Passagiere leisten. Alle Klauseln verstoßen nach Auffassung der Richter gegen die Fluggastrecht-Verordnung. FAZ

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