Gericht untersagt Ryanair-Regeln zu Fluggastrechteportalen
Das Landgericht Frankfurt hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair für ungültig erklärt, die Passagiere davon abhalten sollten, Entschädigungsansprüche an Online-Portale abzutreten. Die Airline hatte sich in den Geschäftsbedingungen lange Bearbeitungsfristen gesichert, wollte eine Abtretung von Ansprüchen nur an natürliche Personen akzeptieren und Zahlungen nur direkt an die Passagiere leisten. Alle Klauseln verstoßen nach Auffassung der Richter gegen die Fluggastrecht-Verordnung. FAZ