Gewerbesteuer: Jeder vierte Veranstalter müsste aufgeben
Das jedenfalls geht aus der Umfrage hervor, die der DRV unter Veranstaltern und Reisebüros mit Veranstaltertätigkeit durchgeführt hat. 24 Prozent der Veranstalter rechnen demnach damit, das Veranstaltergeschäft komplett aufgeben zu müssen. Ein Drittel der deutschen Reiseveranstalter ist überzeugt, dass sie zumindest Teile des Unternehmens ins Ausland verlagern müssten, wenn sich bei der Gewerbesteuerhinzurechnung nichts zum Positiven verändert. Knapp zwei Drittel (62%) geben laut DRV an, sie würden bei gleichbleibender Rechtslage in Bezug auf die Gewerbesteuer voraussichtlich Mitarbeiter entlassen müssen.
Gut drei Viertel (78%) der auf Gewerbesteuerhinzurechnung geprüften Veranstalter haben nach Erkenntnissen der Umfrage Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Von diesen beglich gut die Hälfte (55%) die Forderungen bereits, allerdings unter Vorbehalt. Die Zahlung sei nur erfolgt, um die "Zinsfalle“ zu umgehen, so der DRV. Denn wenn eine Steuerschuld nicht unmittelbar beglichen und nach Klärung durch die Gerichte doch der gesamte Betrag eingefordert wird, fallen zusätzlich sechs Prozent Zinsen. Jedoch seien nur Unternehmen mit ausreichender Liquidität in der Lage, dieser Zinsfalle auszuweichen, so Verbandschef Norbert Fiebig. Alle anderen würden derzeit gezwungen, zum Teil erhebliche Rückstellungen in der Bilanz zu bilden.
Fiebig bezeichnet die Umfrageergebnisse als "besorgniserregend". Eine neue Regierung müsse das Thema Gewerbesteuerhinzurechnung endlich anpacken: "Unsere Umfrage zeigt, wie dringlich das Problem ist. Die mittelständischen Reiseveranstalter in Deutschland denken bereits an Unternehmensverlagerungen ins Ausland. Die künftigen Koalitionspartner müssen ihnen jetzt die rettende Hand reichen.“