Griechenland-Spezialist Medina Reisen stellt Insolvenzantrag
Grund sei der "nahezu vollständige Umsatzausfall“ im Zuge der Corona-Pandemie, erklärt der vom Münchener Amtsgericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter erklärte Rechtsanwalt Rolf Pohlmann. Er prüfe derzeit die Sanierungsaussichten, schätze diese aber angesichts der aktuell sehr schwierigen Marktsituation als gering ein.
"Im Vordergrund steht aktuell, für die Reisenden, die sich in Griechenland befinden oder ihre Reise jetzt antreten wollen, schnell Lösungen zu finden", sagt Pohlmann. Je nach Einzelfall seien die Reiseleistungen von Medina Reisen bereits vollständig bezahlt, teilweise bezahlt oder noch gar nicht bezahlt.
Typischerweise seien etwa die Flüge weitestgehend bezahlt, da hier im Vorfeld Kontingente abgenommen und auch bezahlt werden müssten. Die Flüge seien daher "in den meisten Fällen gesichert". Dagegen würden Hotel- und andere Reiseleistungen vor Ort zumeist erst im Nachgang dem Reiseveranstalter berechnet. Aufgrund der Insolvenz sei nun damit zu rechnen, dass insbesondere Hotels und andere Partner vor Ort nunmehr von den Reisenden Direktzahlung verlangten, weil sie nicht mehr mit der vertragsgemäßen Zahlung durch Medina rechnen könnten.
Wichtig sei in diesen Fällen, sich die bezahlten Beträge genau quittieren zu lassen, damit die entsprechenden Zahlungen später der Reiseversicherung gegenüber abgerechnet werden könnten, rät der vorläufige Insolvenzverwalter. Wer seine Reise noch nicht angetreten habe, solle im Vorfeld mit Medina in Kontakt treten, um zu klären, welche Reiseleistungen bereits bezahlt seien. Derzeit sei der Veranstalter telefonisch und per E-Mail weiterhin erreichbar.
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