Irreführende Strandnähe kostet Veranstalter 1.795 Euro
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Ein 1,3 Kilometer vom Strand entferntes Hotel ist nicht "nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden" entfernt – so entschied das Amtsgericht München jetzt in einem Urteil zu Gunsten einer Urlauberin. Der Reiseveranstalter beschrieb die Lage des Hotels "mit wenigen Gehminuten vom Strand" entfernt, obwohl sich der Strand mehr als einen Kilometer weit weg befand. Das Gericht urteilte, dass der Veranstalter dem Reisegast für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten die Kosten für ein Ersatzhotel sowie Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1.795 Euro zahlen muss. Focus