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10. Februar 2021 | 14:44 Uhr
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Kabinett segnet neue Insolvenzsicherung ab

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Absicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisen ist am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet worden. Reise vor9 fasst die wichtigsten Inhalte zusammen.

Insolvenzschutz

Der Reisesicherungsfonds soll Kunden bei Veranstalterpleiten schützen

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Die Kernpunkte der Neuregelung sehen so aus: Ein Reisesicherungsfonds soll künftig die Zahlungen von Pauschalurlaubern absichern, die bisherige Höchsthaftungssumme aus dem Insolvenzschutz von 110 Millionen Euro entfällt. Stattdessen findet eine Haftungsbegrenzung auf 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters statt, die im Fall einer Pleite laut dem Referentenentwurf „den erwartbaren Maximalverlust abbildet“.

Bis zum Jahr 2026 soll der Fonds eine Gesamtleistungsfähigkeit von 750 Millionen Euro haben. Bis diese Zielgröße erreicht ist, übernimmt der Staat die Absicherung bis zur Höhe der Differenz zwischen dem Zielkapital und dem vorhandenen Fondsvermögen. Diese Absicherung soll maximal bis Ende 2026 beendet sein. Für das Risiko, das er so lange trägt, berechnet der Bund dem Fonds ein Entgelt, dessen genaue Höhe noch nicht feststeht. Vorläufig angesetzt ist eine staatliche Einnahme von durchschnittlich fünf Millionen Euro pro Jahr.

Aus dem Fonds werden nicht nur die angezahlten Kundengelder im Falle einer Insolvenz finanziert, sondern auch die Kosten für den Rücktransport und die weitere Unterbringung betroffener Reisender. Die Reiseveranstalter müssen durch ihre Entgelte zum Aufbau des Fondsvermögens beitragen und zudem Kosten für die staatliche Sicherheitsleistung aufbringen. Bis Ende 2026 beträgt der jährliche „Erfüllungsaufwand“ laut dem nunmehr vom Kabinett abgesegneten Entwurf „bis zu 95 Millionen Euro“.

Sieben Prozent des Umsatzes als Sicherheit, ein Prozent Beitrag

Die geplante Summe von 750 Millionen Euro soll sich aus Sicherheitsleistungen in Höhe von zusammen 238 Millionen Euro und Einzahlungen von 512 Millionen Euro bis Ende 2026 zusammensetzen. Als Sicherheit müssen Veranstalter sieben Prozent des Jahresumsatzes mit Pauschalreisen hinterlegen. Dafür kommen entweder ein Versicherungsvertrag oder ein Zahlungsversprechen einer Bank in Betracht. Hinzu kommen jährliche Einzahlungen in Höhe von einem Prozent des Jahresumsatzes in den Fonds.

Veranstalter, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz ohne Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz von weniger als drei Millionen Euro mit Pauschalreisen erzielt haben, sind jeweils für das darauffolgende Geschäftsjahr von der Verpflichtung zur Absicherung über den Fonds ausgenommen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass auf diese Weise rund 130 Veranstalter in den Fonds einzahlen, die insgesamt 94 Prozent der bundesweiten Pauschalreiseumsätze abdecken. Rund 3.000 kleinere Anbieter würden nicht erfasst. In Kraft treten soll das Reisesicherungsfondsgesetz am 1. Juli. 

Christian Schmicke 

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