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5. März 2020 | 07:00 Uhr
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Kaum Kulanz für ITB-Besucher bei Flügen und Hotels

Die meisten Aussteller und Fachbesucher dürften nach der kurzfristigen Absage der Messe auf den Kosten für ihre Reisearrangements sitzen bleiben. Airlines und Hotels zeigen sich gegenüber den Touristikern aus aller Welt wenig kulant.

Motel One Berlin Upper West Foto Motel One.jpg

Motel One besteht nach der abgesagten ITB auf die üblichen Stornobedingungen zu Messezeiten

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Die Krise wegen des Coronavirus trifft die Reiseindustrie hart und lässt offenbar kaum Spielraum, um anderen Touristikern nach der kurzfristigen ITB-Absage entgegenzukommen. Der Trip nach Berlin wurde dadurch für Aussteller und Fachbesucher wertlos, doch Flugtickets und Unterkünfte waren vielfach längst bezahlt. Da die meisten gebuchten Tarife Stornos oder Umbuchungen ausschließen, bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz von „Kollegen“ aus der Branche. Doch die scheint sich nicht zu erfüllen.

Airlines pochen auf Geschäftsbedingungen

„Derzeit bietet Lufthansa keine Sonderkonditionen in Zusammenhang mit der ITB-Absage“, so ein Sprecher auf Anfrage von Reise vor9. „Es gelten alle Geschäftsbedingungen und Konditionen“, heißt es bei Ryanair. Und auch eine Easyjet-Sprecherin schreibt: „Derzeit gibt es keine Änderung der Reisehinweise für Fluggesellschaften, daher werden unsere Flüge wie gewohnt durchgeführt und die Standardbedingungen für die Flugtickets gelten weiterhin.“

Hotelketten erwarten Stornogebühren

Nicht anders bei den Berliner Hotels. „Während Event- und Messezeiten gilt eine gesonderte Stornofrist (i.d.R. 14 Tage), die es Gästen ermöglicht, ihren Aufenthalt kostenlos zu stornieren und vertraglich festgelegt ist“, stellt etwa Motel One klar. „Im Anschluss werden Stornogebühren fällig – so auch jetzt im Fall der abgesagten ITB.“ Nicht viel anders die Antwort des Hotelkonzerns Accor: „Die Entscheidung hat zahlreiche Stornierungen zur Folge. Derzeit wendet Accor Central Europe die geltenden Geschäftsbedingungen an.“ Auch B&B Hotels pocht auf Stornogebühren.

Messeabsage gehört zum Risiko des Gastes

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband unterstützt dies: „Das Stattfinden einer Messe gehört zum persönlichen Risikobereich des Gastes und befreit ihn nicht von der Zahlungspflicht, wenn die Messe abgesagt wurde.“ Rein rechtlich gesehen könne der Hotelbetrieb auf Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten abzüglich der ersparten Aufwendungen bestehen, stellt der Verband klar. Das gelte nur dann nicht, wenn ein spezielles „Messe-Package“ gebucht und verkauft worden sei. Hier könnte es noch zu Streitfällen kommen.

Kulanz mit Buchung für nächstes Jahr verbinden

Trotzdem zeigen sich manche Berliner Hoteliers kulant, berichtet der Branchendienst TN-Deutschland. So erstatte etwa das Moxy Berlin Ostbahnhof die Hälfte des im Voraus bezahlten Zimmerpreises, der Rest könne auf spätere Reservierungen angerechnet werden.

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