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6. April 2022 | 18:40 Uhr
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Kein Anspruch auf Schadenersatz bei Unannehmlichkeiten

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Das Landgericht Köln entschied im Fall eines 13.000-Euro-Urlaubs zugunsten des Veranstalters, nachdem ein Ehepaar auf Schadenersatz in Höhe von 19.000 Euro und ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro geklagt hatte. Die strittigen Punkte: Das Zimmer konnte erst um 15 Uhr bezogen werden, eine zerplatzte Flasche Rum im Zimmer wurde vom Personal nicht sofort beseitigt und bei einem geliehenen Fahrrad riss die Kette. Die Frau wurde zudem von einer Wespe gestochen und brach sich das Handgelenk beim Ausstieg aus einem Boot. Ein Anspruch bestehe nicht, urteilten die Richter. Es habe sich lediglich "das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht". Versicherungsjournal

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