Kein Geld bei Verspätung wegen Vogelschlag
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Muss eine Maschine umkehren, weil Vögel in ein Triebwerk geraten sind, berechtigt die daraus resultierende Verspätung die Reisenden nicht zu einer Entschädigung. Vogelschlag sei ein "außergewöhnlicher Umstand", so das Landgericht Darmstadt. Aachener Zeitung