Kein Schmerzensgeld nach Quarantäne für Reiserückkehrer
Eine "Absonderungspflicht" für Menschen, die aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückreisen, sei rechtmäßig, entschied jüngst das Frankfurter Landgericht. Den betroffenen Reiserückkehrern stehe deshalb für ihre Quarantäne kein Schmerzensgeld zu. Urlaubsnews