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14. Juni 2021 | 19:32 Uhr
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Kleinere Veranstalter hadern mit Reisesicherungsfonds

Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf, können Anbieter mit einem Volumen von weniger als zehn Millionen Euro Pauschalreiseumsatz ihre Kundengelder über individuelle Versicherungslösungen oder Bankbürgschaften absichern.

Insolvenzschutz

Für Veranstalter zwischen drei und zehn Millionen Euro Umsatz könnte die Kundengeldabsicherung teurer werden, fürchten Verbände 

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Das in der Nacht zum Freitag verabschiedete Gesetz zum Reisesicherungsfonds zur Absicherung der Kundengelder gegen Veranstalterinsolvenzen sieht vor, dass kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz unter zehn Millionen Euro nicht verpflichtet sind, sich beim Reisesicherungsfonds abzusichern. Dies gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen anbieten. Das findet der DRV, der eine solche Lösung unterstützt hatte, grundsätzlich gut. "Diese Wahlfreiheit sehen wir positiv", sagt Präsident Norbert Fiebig. Ursprünglich war die Opt-out-Grenze bei drei Millionen Euro geplant.

Ein Dorn im Auge ist dem Verband hingegen, dass für Veranstalter mit einem Pauschalreiseumsatz unter drei Millionen Euro eine pauschale Absicherungspflicht von mindestens einer Million Euro gilt. "Hier hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht", erklärt Fiebig. Denn damit müssten beispielsweise auch Reisebüros, die nur gelegentlich als Reiseveranstalter eigene Reisen auflegen, eine Mindestabsicherung von einer Million Euro über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft aufweisen. Er gehe "allerdings davon aus, dass sich das geringe individuelle Risiko dieser Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter in der Ausgestaltung der Versicherungsprämien widerspiegeln wird", glättet der DRV-Chef selbst die Wogen.

Deutlich höhere Versicherungsprämien?

Bei Pauschalreiseumsätzen zwischen drei und zehn Millionen Euro muss künftig sogar der gesamte Umsatz abgesichert werden. Für diese Anbieter sei "mit deutlich höheren Versicherungsprämien zu rechnen", mahnt Norbert Kunz, der als Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) die Interessen von Veranstaltern im innerdeutschen Reiseverkehr vertritt. "Die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus, wie Freizeitparks oder Tourismusorganisationen, deren Schadensrisiko gering ist, wurden nicht ausreichend berücksichtigt", kritisiert er. Teure und aufwendige Rückholaktionen nach Veranstalterpleiten, die über den Insolvenzschutz mit abgesichert werde müssten, spielten schließlich innerhalb Deutschlands keine große Rolle. Diese Veranstalter hätten ihr Risiko bislang problemlos absichern können; nun würden sie an dem deutlich größeren Insolvenz- und Schadensrisiko großer Veranstalter bemessen.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) kritisiert ebenfalls, dass es für die neu eingeführt Zwischenstufe der Veranstalter mit einem Umsatz in Höhe von drei bis zehn Millionen Euro keine Haftungsbegrenzung für die individuelle Absicherung gebe. Erfahrungsgemäß mache es dies für Versicherer und auch Banken schwer, eine Absicherung anzubieten.

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