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16. Januar 2018 | 16:07 Uhr
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Kommentar: Warum die Insolvenz-Absicherung für

Vergangene Woche hat es der Europäische Branchenverband ECTAA endlich geschafft, die EU-Kommission zur klar und deutlich zur Einführung einer Kundengeldabsicherung gegen  Insolvenz für Airlines aufzufordern. Nachdem sich DRV-Präsident im Umfeld  der DRV-Jahrestagung lediglich zu einem klaren „Ja, aber…“  durchringen konnte und mehr Worte darauf verwendete, die Belastung der Luftfahrtindustrie durch Steuern und Abgaben anzuprangern, als sich um das eigentliche Thema zu kümmern, ist das ein gutes Zeichen. Der DRV folgte dem ECTAA-Appell übrigens per Pressemitteilung mit einem erneuten „Ja, aber…“ und pochte noch einmal auf die Wettbewerbsneutralität der Maßnahmen.

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Damit an dieser Stelle kein Missverständnis entsteht: Natürlich wäre ein nationaler Alleingang in Sachen Insolvenzabsicherung Blödsinn. Und selbstverständlich sollte die EU Airlines aus anderen Regionen der Welt, die hierzulande Tickets verkaufen, so weit wie möglich zur Einzahlung in eine wie auch immer geartete Absicherungslösung verpflichten. Aber darauf zu warten, dass die weltweite Airline-Industrie, die ohnehin nichts davon hält, sich zu einer globalen Lösung bereit erklärt, würde bedeuten, dass man das Projekt gleich wieder beerdigen könnte.

Ohnehin wird die Position der Touristik- und Luftfahrt-Lobbyverbände nicht den Ausschlag darüber geben, ob eine EU-Regelung zum Insolvenzschutz von Kundengeldern für die Airline-Industrie kommt oder nicht. Sie können es lediglich vermeiden, sich lächerlich zu machen, indem sie sich hüten, eine solche Lösung zu torpedieren. Denn die jüngsten Airline-Pleiten mit hunderttausenden betroffenen Kunden setzen die Politik unter Handlungsdruck. Anders als etwa die Diskussion um die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen, die für die Branche zwar  wichtig, aber für die Verbraucher vordergründig nicht spürbar und zudem höchst erklärungsbedürftig ist, ist die Forderung nach besserem Schutz vor Airline-Pleiten eingängig und populär. Eine Regelung wird  also  diesmal kommen –  so  oder so. Und das ist gut so. Schließlich ist es nicht plausibel, dass nach den Reiseveranstaltern nun auch Reisebüros die Kundengelder, die ihnen anvertraut werden, gegen eine mögliche Pleite versichern müssen. Die Airlines, die stets sofort den vollen Betrag kassieren, hingegen nicht.

Gespannt darf man dabei sein, ob die EU ihre Überlegungen ausweitet und sich über die Zahlungsbedingungen der Airlines Gedanken macht. Gibt es einen guten Grund, warum Airlines ohne Einhaltung von Fristen 100 Prozent Vorkasse verlangen dürfen? Und warum ist eine Flugbuchung eigentlich kein Reisevertrag oder eine Teilleistung davon, für die eine analoge Behandlung in Betracht kommt?

Christian Schmicke

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